Der Kleingarten und sein Wesen

Sie überlegen ein Kleingarten zu pachten?

Kleingärten sind ein Rückzugsort für Groß und Klein. Dort lässt sich die Natur genießen und Abstand zum Alltag finden. Einige sind der Meinung das ein Aufenthalt im Kleingarten einem Urlaub gleicht.

Das Kleingartenwesen erfährt aktuell durch die hohen Immobilienpreise ein starken Zuspruch und ist beliebter als je zuvor. Kleingartenanlagen sind lebhafter Ort um sich mit Gleichgesinnten auszutauschen, Kindern das Kennen lernen der Natur und Herkunft von Obst und Gemüse zu zeigen, aber auch ein Ort zum freien Spielen und sich zu erholen.

Dennoch sollten sich angehende Kleingärter bewusst sein, dass Regeln zu beachten sind, damit sich alle wohlfühlen.

Das Kleingartenwesen – wie soll es in Deutschland auch nicht anders sein – unterliegt besonderen gesetzlichen Bestimmungen, dem Bundeskleingartengesetz.
Das Bundeskleingartengesetz (BKleinG) stellt die Kleingartenanlagen zum einen unter besondere Schutz und enthält Bestimmungen zum Pachtzins. Dadurch ist der Pachtzins – also die jährliche “Miete” – eines Kleingarten im Verhältnis zu den sonstigen Pachtpreisen für Grundstücke sehr niedrig. In Hildeshein beträgt der Pachtzins aktuell 0,23 € / m3.
Auf der anderen Seite verpflichtet er den Kleingärtner aber, dazu gehört u.a. der Anbau von Obst und Gemüse als prägendes Element des jeweiligen Kleingartens (§ 1 BKleinG), die Beschränkung der Lauben-/Gartenhausgröße auf max. 24 m2 Grundfläche (§ 3 BKleinG).

Die Rechtsprechung hat in verschiedenen Urteilen (u.a. Urteil vom 17.06.2004 – III ZR 281/03; OLG München Schlussurteil vom 19.08.2021 – 32 U 3372/17) festgelegt, dass der Obs und Gemüseanbau nicht weniger als 1/3 der Kleingartenfläche ausmachen darf um als prägendes Elemnt zu gelten.

Ein Irrtum besteht häufig darüber, dass der Pächter Eigentümer des Kleingartens wird. Dies ist nicht der Fall.

Der Kleingarten wird vom Bezirksverband an den Kleingärtner verpachtet – also “vermietet”. Vereinbart wird aber regelhaft eine Ablösesumme für die auf dem Kleingarten befindliche Laube, Sträucher, Bäume, Gartenwerkzeuge etc. zwischen dem alten Kleingärtner und dem neuen Kleingärtner. Dies wird häufig als ein Kaufen des Gartens missverstanden.

Weiter Informationen zum Pachten von Kleingärten und der Kündigung finden Sie unter “Kleingarten pachten und kündigen”.

Sie haben Fragen, dann sprechen Sie uns gerne an.

Darüber hinaus hat der Landesverband Niedersachsächischer Gartenfreunde die gelbe Schriftenreihe veröffentlich:
https://www.gartenfreunde-niedersachsen.de/service/gelbe-schriftenreihe