Bienenhaltung -Antrag


Die Haltung von Bienenvölkern in Kleingärten ist laut unsere Gartenordnung zulässig. Es bedarf aber einer Beantragung beim Bezirksverband über den nachfolgenden Antrag.

Bevor Sie einen Antrag erstellen, beachten Sie bitte folgenden Hinweise:

  • Anzeige beim Landkreis Hildesheim muss erfolgt sein, gem. § 1a Bienenseuchenverordnung. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Landkreises
  • Die Zustimmung der direkten Nachbarn muss vorliegen.
  • Nach Beantragung informieren wir den jeweiligen Verein, ob anderweitige Einwände für eine Haltung bestehen, z.B. Abstand zu anderen Völkern zu gering, zu große Anzahl von Völkern im Verein.
  • Die Haltung ist erst zulässig, wenn Sie von uns die Bestätigung zur Haltung erhalten haben.

Bienenhalter(in)

Verein

Verein

Angaben Bienenvölker

Angaben zu den Bienenvölkern

Nachbarn

Zustimmung der Nachbarn wurde eingeholt.

  • Halter(in)
  • Verein
  • Bienenvölker
  • Zustimmung der Nachbarn

Angaben zur Person

Angaben zum Verein

Angaben zu den Bienenvölker

Die zulässige Anzahl der Bienenvölker ergibt sich aus der Größe des Kleingartens. Je volle 100 m2 darf ein Bienenvolk gehalten werden.

Anzeige der Haltung

Gem. § 1a Bienenseuchenverordnung muss die Haltung von Bienenvölker – unabhängig ob gewerblich oder privat – der zuständigen Behörde angezeigt werden. Diese führt ein Register und vergibt eine 12-stellige Registernummer. Ohne eine die Anzeige ist eine Haltung in Kleingartenanlagen nicht möglich.

Bestätigung der Zustimmung.

Versicherung der Zustimmung der Nachbarn